Kann ich den finanziellen Aufwand für die Massage von der Krankenkasse zurückerstattet bekommen?
Ja es ist möglich Geld von der Krankenkasse zurück zu erhalten. Wir sind jedoch nicht als anerkannte komplementär- medizinische Therapeuten bei ASCA / EMR registriert.
Was heisst das jetzt wirklich ? Die einfache Antwort ist, dass es von deiner Versicherungslösung abhängt, was leider wiederum etwas mehr Klärung erfordert. Hier unsere Erfahrung, wann du Chancen hast, Geld zurück zu bekommen:
Gute Chance…
wenn du eine (moderne) Zusatzversicherung hast, die gesundheitsfördernde/präventive Leistungen unterstützt. Beispielsweise enthält die Liste der Zusatzversicherung “COMPLETA PRAEVENTA” bei Swica über 100 Einträge verschiedener Leistungen. Obwohl die Thai Massage nicht enthalten ist, haben wir Rückmeldung von Kunden, dass Sie Rückerstattungen erhalten.
(kleine) Chance…
wenn du eine Zusatzversicherung hast für Komplementärmedizin. Hier wird in der Regel eine ASCA/EMR registrierte Therapeutin (haben wir nicht) verlangt. Manche Krankenkassen sind jedoch kulant, eine Anfrage kann nie schaden. Eventuell kannst du auch herausfinden ob es günstige Zusatzversicherungen gibt, die Präventionsleistungen unterstützen.
keine Chance…
wenn du keine (private) Zusatzversicherung hast, also nur sogenannte Grunddeckung nach KVG (Krankenversicherungsgesetz).
Fazit: In jedem Fall ist es eine gute Idee bei der Krankenkasse nachzufragen, ob und unter welchen Bedingungen eine (Teil-)Vergütung der Behandlungskosten erfolgt. Zusatzversicherungen können unabhängig von der Grundversicherung bei verschiedenen Anbietern abgeschlossen werden.
Für die Rückerstattungsanfrage stellen wir dir gerne eine Quittung aus.